Die Ausgangslage
Die aktuellen Krisen (Wirtschaft und Finanzen, Migration, Fachkräftemangel, Corona-Nachwirkungen) hat die Finanzlage in vielen Kommunen deutlich verschlechtert. Trotz landesspezifischer Regelungen zur Unterstützung der kommunalen Haushaltssituation sind viele Kommunen wieder gezwungen, Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen.
Wie wir unterstützen können
Die ganzheitliche Bewertung von möglichen Beiträgen, die einzelne Produkte und Aufgabenbereiche zur Haushaltssanierung leisten können, setzt ein hohes Niveau an Fachlichkeit voraus. Zentral ist: ein ergebnisoffenes Vorgehen, das alle Produkt- und Aufgabenbereiche, alle durch die Kommune steuerbaren Aufwands- und Ertragspositionen neutral überprüft. Das Team von Jagnow-Beratung hat für viele Kommunen entsprechende Projekte zur Haushaltskonsolidierung erfolgreich durchgeführt.
Projektinhalte bei der Haushaltskonsolidierung sind typischerweise:
- Prozess- und Aufgabenkritik
Betrachtung der eingsetzten Ressourcen und der gelebten Standards sowie der freiwilligen Aufgaben (Stichwort: Wirtschaftliche Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben)
- Transferaufwendungen
Analyse der Transferaufwendungen für Jugend und Soziales zur Ermittlung von Optimierungen in der Fallsteuerung, der Kostensätze oder einer Weiterentwicklung von Hilfeangeboten
- Stellen und Personal
Analyse der Stellenauststtung und Ermittlung eines sachgerechten Personalbedarfs für die Gesamtverwaltung, Entwicklung von Vorschlägen für eine nachhaltige Personalwirtschaft
Weitere Untersuchungsansätze umfassen:
- Finanzanalyse
Betrachtung wesentlicher, durch die Kommune steuerbaren Erträge und Aufwendungen, d.h. Ertragslage, Steuern/ Abgaben, Umlagen, Investitionen etc.
- Beteiligungen
Ermittlung von Möglichkeiten, wie die Beteiligungen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten können
- Immobilien und Standorte
Analyse des Immobilienbestands und anstehender Gebäudeinvestitionen sowie Betrachtung der Standorte der Verwaltung
Haushaltskonsolidierung bedeutet immer auch die Schaffung eines Interessenausgleiches. Daher gehören die Moderation von Diskussionsprozessen und die Vorbereitung von Entscheidungen zum klassischen Handwerkszeug dazu.
Projektbeispiele
Zwei Rechnungshöfe beauftragen Personalbemessungsmodell für Landkreise und Städte
Ausgangslage
Angesichts der schwierigen Haushaltslage, in der sich die Kommunen in mehreren Bundesländern befanden, entschlossen sich zwei Rechnungshöfe (unabhängig voneinander), die Städte und Landkreise in ihren Sanierungsbestrebungen zu unterstützen. Dabei sollten allen voran interkommunal vergleichbare Standards für die Stellenausstattung entwickelt werden.
Unsere Unterstützung
In ausgewählten Referenzkommunen wurde für die Gesamtverwaltung die Personalausstattung erhoben und mit Fallzahlen oder anderen aufgabenspezifischen Kennzahlen untersetzt. Im Ergebnis wurden zwei Organisationsmodelle entworfen: Ein Organisationsmodell für Landkreise (ca. 200.000 Einwohner) und ein weiteres für Städte (5.000-10.000 Einwohner). Die Modelle ermöglichen eine spezifische Personalbedarfsbemessung für alle kommunalen Aufgabenbereiche des jeweiligen Bundeslandes. Sie beschreiben Aufgabenstandards, Soll-Prozesse, Leitungsspannen und sind bis heute im Einsatz.
Stadt erhöht Passgenauigkeit von Angeboten der Jugendhilfe
Ausgangslage
Ein Kindstod bei Eltern, welche im Jugendamt aktenkundig waren, führte dort langfristig zu stark überdurchschnittlichen Fallzahlen und -kosten in der Erziehungshilfe. Die Entwicklung schien unaufhaltsam.
Unsere Unterstützung
Eine Aktensichtung sowie ein detaillierter Datenvergleich der einzelnen Leistungen und Angebote trag zutage, dass in der Fallsteuerung oft lang abgewartet wurde, ehe ein Fall in die Beendigung ging. Darüber hinaus waren die Leistungen, welche sich hinter einigen Angeboten verbargen, zu umfangreich und hätten fachlich einwandfrei zu einem geringeren Kostensatz erbracht werden können. Das Fallmanagement wurde letztlich angepasst und die Sätze im Rahmen des anstehenden Qualitätsdialogs neu verhandelt.
Kommunalaufsicht beauftragt „Beratenden Beauftragten“ zur Sanierung zweier Städte
Ausgangslage
Die Kommunalaufsicht (Innenministerium) setzte uns für zwei Städte mit gravierenden Finanzproblemen als sog. Beratenden Beauftragten ein, d.h. eine in der Haushaltskonsolidierung erfahrene und sachkundige Person, welche der Kommune bei der Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit zur Seite steht. Die Städte gingen hierzu vertragliche Verpflichtungen ein.
Unsere Unterstützung
In Zusammenarbeit mit den Fachämtern der Städte wurden umfangreiche Maßnahmen für alle Aufgabenbereiche entwickelt: Aufgabenkritik, Standards, Personal. Wesentliche Aspekte waren auch die verstärkte Einbeziehung der Beteiligungen in die Haushaltssicherung, die Betrachtung von Investitionsprojekten, Standortfragen und eine besonders kritische Überprüfung aller Transferleistungen.